Balkonkraftwerke

Vorbemerkung:

- Maximale Fördersumme sind 3000,-€.

- Dieses Geld wird im Windhundverfahren verteilt.

- 20 Personen haben bei Maximalförderung die Möglichkeit allgemeine

  Steuergelder zu erhalten.

Antrag zur Subventionierung von bifazialen Balkonkraftwerken

Stellungnahme der FLH-Fraktion


 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pfahl, liebe Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat, werte Anwesende,

das Thema Balkonkraftwerke bzw. deren Subventionierung mittels gemeindeeigenen Geldern wurde in den Ausschüssen kontrovers diskutiert. Die CDU möchte Anlagen, die gerade mal 300 Euro kosten und sich nach drei Jahren sowieso bezahlt gemacht haben, mit 150 Euro fördern. Die SPD ist sich unschlüssig und möchte eher „höherwertige“ und ca. doppelt so teure bifaziale Anlagen fördern, Hauptsache der Vorschlag der CDU kommt so nicht als Vorlage in den Gemeinderat. Die Bürgermeisterin möchte prinzipiell PV-Anlagen fördern, denn praktisch alle Gemeinden tun das und außerdem macht es sich nicht gut, wenn man aus der Hammelherde der Gemeinden ausschert.

Bei dieser Gemengelage fragt sich die FLH, was dieses Kindergartengezänk überhaupt soll. Wenn PV-Anlagen für Privatpersonen gefördert bzw. mit dem Geld aller Bürger bezahlt werden sollen, dann benötigt man gute Gründe dafür. Weder die CDU noch die SPD oder die Bürgermeisterin haben dafür aus unserer Sicht vernünftige Gründe genannt. Wer eine Balkonsteckeranlage kauft und installiert, ist sowieso schon hochgradig subventioniert. Weder fallen Mehrwertsteuer auf die Anlage noch Energiesteuer auf den selbstverbrauchten Strom an. Auch Netzentgelte, Backup- und Dispatchkosten müssen hier nicht bezahlt werden. Kurzum, so eine Anlage ist ein wahrer Goldesel und für die FLH ist es unverständlich, warum jetzt auch noch zusätzlich die Allgemeinheit dafür bezahlen soll.

Uns drängt sich der Verdacht auf, dass beide Parteifraktionen vor der Kommunalwahl noch einmal Schönwetter machen und sich hier in den Vordergrund drängen wollen. Dabei sticht der Vorschlag der SPD, auf den man sich dann letztendlich hier verständigt hat, als besonders seltsames Konstrukt hervor: Gefördert werden sollen nur sogenannte bifaziale Anlagen. Diese kosten ca. das Doppelte und haben, je nach Platzierung, lediglich einen Mehrertrag im niedrigen einstelligen Prozentbereich, wenn überhaupt. Das ist Vorschreiberitis und Aktionismus in seiner Reinform. Also: Entweder Förderung und dann ohne bürokratisches Geplänkel oder wir lassen es sein, weil wir keinen Sinn darin sehen.

Vielen Dank!

Johannes Fink für die FLH-Fraktion

 

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(1. Vorsitzende)

 

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