31.01.2019
Stellungnahme der FLH - Gemeinderatsfraktion zu
Top 6.3 Grundstück Flst.-128/4 und 129/4, Gemarkung Lampenhain
Antrag zur Verlängerung zum Kiesabbau
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,
Die FLH-Fraktion kann nach Prüfung und Rücksprache mit dem verantwortlichen Betreiber der Kiesgrube, sowie ebenfalls nach mehrmaliger in Augenscheinnahme der
Örtlichkeiten keinen Anstoß daran finden, dem gestellten Antrag nicht zustimmen zu müssen.
Weder Artenschutz noch Naturschutz spielen hierbei eine Rolle.
Diese Fragen wurden in anderen Fachbehörden diskutiert und bewertet. Demnach hält sich der Betreiber an alle ihn gestellten Auflagen.
So handelt es sich bei den großen, bewachsenen Aufschüttungen im hinteren
Bereich des Geländes, die zum Teil Anstoß für Kritik sind, um den Mutterboden der nach dem Kiesabbau zur Rekultivierung wieder auf dem Gelände auszubringen ist.
Der Gemeinderat hat hier nur die Aufgabe über die baurechtlichen Belange zu entscheiden, somit stimmt die FLH-Fraktion dem Antrag zur Verlängerung des Kiesabbau
zu.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der FLH-Fraktion