Kommunale Wärmeplanung (KWP) (Teil 1) 

 

Das offizielle Ziel der kommunalen Wärmeplanung, wie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 1. Januar 2024 festgelegt, ist die Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 in allen Kommunen Deutschlands. D.h. bis zum Jahr 2045 sollen alle Heizsysteme in den Kommunen mit klimaneutraler Energie betrieben werden. In Baden-Württemberg gilt sogar das Jahr 2040 als Zieldatum! Was genau dabei unter klimaneutral fällt, bestimmt die Politik und kann sich durchaus noch ändern. Aktuell sind dies hauptsächlich Biomasse (z.B. Holz, Müll), Geothermie und Wärmepumpen sowie einige Exoten, die aber nicht weiter ins Gewicht fallen. Öl- und Gasheizungen sind ab 2040 (BW) bzw. 2045 (deutschlandweit) komplett verboten und müssen ersetzt werden. Der Gemeinderat hat nun vor kurzem beschlossen, solch eine KWP durchzuführen. Der beauftragte Dienstleister hat die Aufgabe, ein konkretes Zielszenario und eine Umsetzungsstrategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040/45, inklusive räumlicher Einteilung des Gebiets in Wärmeversorgungsarten, auszuarbeiten. Im Gemeindegebiet wird also eine kartierte Darstellung des Wärmebedarfes und der dazu vorgeschlagenen Technologien erstellt. Zusätzlich wird noch ein Zeitplan für die Umsetzungsstrategie ausgearbeitet. Betroffen sind hier sowohl kommunale als auch private Gebäude. Zitat: „Diese Ergebnisse dienen als verbindlicher Orientierungsrahmen für Investitionen, Genehmigungen und kommunale Planungen, schaffen Transparenz für Bürger und Unternehmen sowie Grundlage für weitere Förderungen. Die KWP ist bis 2026/2028 je Kommunengröße fällig und wird öffentlich zugänglich gemacht.“  Was bedeutet nun dieses Ziel für unsere Kommune und die Menschen im Ort? Was kommt z.B. an Maßnahmen und Kosten bis 2040/45 auf die Betroffenen zu? Und wer ist überhaupt betroffen? Stand heute sind alle unsere kommunalen Gebäude betroffen, da diese aktuell alle mit einer Ölheizung beheizt werden. Gleiches gilt für die meisten privaten Gebäude im Ort, mit Ausnahme derjenigen, die jetzt schon eine Wärmepumpe oder Pelletheizung besitzen. Bei reinen Stückholzheizungen könnten sich jedoch noch Sanierungsmaßnahmen anbahnen, Stichwort „Feinstaubgrenzwert“. D.h. es gibt Haushalte und Gebäude im Ort, die keinerlei Maßnahmen umsetzen müssen, während Besitzer unsanierter Gebäude zu aufwändigen Sanierungsmaßnahmen gezwungen sind. Im einfachsten Fall reicht hier ein Heizungstausch, der die nächsten Jahre sowieso ansteht. Allerdings sind die Kosten für eine Wärmepumpe derzeit geradezu aberwitzig hoch - gleiches gilt aber auch für deren Förderung: 2024 subventionierte der Steuerzahler den Einbau von Wärmepumpen mit ca. 3 – 4 Milliarden Euro! Die große Frage ist nun, kann ich überhaupt eine Wärmepumpe im mein Haus einbauen bzw. ist das sinnvoll, ohne dass ich das Gebäude zuvor energetisch saniere? Im letzteren Fall reden wir hier dann von zusätzlich von Kosten, die durchaus 200.000 Euro (Dach, Fassade, Fenster etc.) oder auch mehr betragen können. Als Faustregel gilt, dass in alle Gebäude, die nach der 3. Wärmeschutzverordnung von 1995 gebaut wurden, problemlos eine Wärmepumpe eingebaut werden kann. Gebäude aus den 60er und 70er Jahren, die zwischenzeitlich zumindest teilweise saniert wurden (Fenster, Rollladenkästen, Dach, Heizkörpernischen, Eingangs und Abschlusstüren etc.) können ebenfalls geeignet sein.

Doch zurück zu der KWP und den Kosten: Seriös kann derzeit niemand abschätzen, was auf die Allgemeinheit hier in den nächsten 15 - 20 Jahren zukommt. Allerdings gibt es erste Anhaltspunkte aus Kommunen, welche die KWP schon abgeschlossen haben. Heidelberg hat z.B. eine erste Kostenschätzung erhalten. Hier rechnet man mit ca. drei Milliarden Euro! Da wir jedoch aus Erfahrung wissen (z.B. Stuttgart21, BER), dass solche Schätzungen in der Regel sehr optimistisch ausgestaltet sind, kann man durchaus vom doppelten Betrag oder auch mehr ausgehen. Nun kann man eine Großstadt nicht mit einem Odenwalddorf vergleichen. Eine Stadt hat z.B. Synergieeffekte (enge Bebauung, Fernwärmeanschluss), die wir hier nicht haben. Die Pro-Kopf-Kosten sind in ländlichen Gebieten daher eher höher. Basierend auf der Heidelberger Berechnung kommen auf Heiligkreuzsteinach (private und kommunale Kosten) die nächsten 15 -20 Jahre im idealen Fall  mindestens 50 Millionen Euro zu und das bei einem kommunalen Jahreshaushalt von insgesamt ca. acht Millionen Euro. Das ist allerdings extrem optimistisch gerechnet. Man kann diesen Betrag durchaus verdoppeln und kommt damit den tatsächlichen Kosten wahrscheinlich näher. Demgegenüber stehen jedoch die Sanierungsmaßnahmen, die in diesem Zeitraum sowieso anfallen würden. Diese Kosten müssen hier fairerweise noch abgezogen werden.

Im Teil zwei erfolgt eine Abschätzung zum zeitlichen Fahrplan.

 

Johannes Fink

 

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